Beratungsspektrum

Planung und Realisierung genossenschaftlicher Unternehmenskonzeptionen

Etwa 20 Millionen Menschen sind allein in Deutschland in Genossenschaften organisiert. Insbesondere seit Novellierung des Genossenschaftsgesetzes (GenG) im Jahre 2006 ist die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) eine flexible und praktikable Lösung für den Mittelstand als attraktive Alternative zur GmbH geworden.

Highlights der genossenschaftlichen Rechtsform

► Es bestehen keine Mindestkapitalvorschriften

► Mitglieder der Genossenschaft können unproblematisch aufgenommen und ausgetauscht werden

► Der Bestand der Genossenschaft ist nicht gefährdet, wenn einzelne Mitglieder sich zu rückziehen

► In die Berechnung eines Auseinandersetzungsguthabens fließt das Vermögen der Gesellschaft nicht mit ein

► Erweiterter Insolvenzschutz, Planungssicherheit und Finanzierbarkeit durch Festlegung eines Mindestkapitals

► Schutz vor feindlichen Übernahmen, ausschließlich Mitglieder besitzen aktives und passives Wahlrecht

► Gutes Image, 20 Mio. Deutsche sind bereits in ca. 8.000 Genossenschaften in Deutschland organisiert

► Eigenkapitalbeschaffung ohne BaFin-Reglementierung und Prospektierungspflicht

► Die Genossenschaft ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, es besteht keine Durchgriffshaftung auf die Mitglieder

► Nachschusspflicht kann ausgeschlossen werden

► Geschäftsanteile sind (ohne Notar) künd- und übertragbar

► Übertragung der Geschäftsanteile ist ohne Zustimmung und Mitwirkung der übrigen Mitglieder möglich

  • Chancen und Potenziale beispielhafter Genossenschaftsmodelle

Freiberufler, Selbständige und Handwerker

► Gemeinsames Engagement ohne Aufgabe der unternehmerischen Souveränität des Einzelnen

► Gegenseitige Unterstützung bei technischen Fragen/Problemen und Know-how-Austausch

► Büro-Gemeinschaft und Stellvertretung bei Abwesenheit

► Gemeinsamer Marktauftritt und Marketing-Aktionen

► Kosteneinsparung durch Zentralisierung von Aufgaben (Einkauf, Verwaltung, PR)

► Nutzung von Synergie-Effekten insbesondere bei größeren und/oder komplexen Projekten

► Möglichkeit für Großaufträge temporär begrenzte ARGE zu gründen

Unternehmensnachfolger

► Erhaltung von Arbeitsplätzen durch Unternehmensnachfolge im interdisziplinärem Team

► Neben aktiven TeamUnternehmern auch Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich

► Einsatz kreativer Entlohnungsformen für TeamUnternehmer ohne Tarifzwänge

► Bindung fachkundigen Mitarbeiter an das Unternehmen durch demokratische Mitwirkungsrechte und Partizipation am Unternehmenserfolg

► Nutzung des Know-hows des bisherigen Unternehmens als Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates möglich

► Flexible Unternehmensbezahlung durch Synthese von Eigenkapital, Fremdfinanzierung und ratierlichen, ggf. vom Unternehmenserfolg abhängigen Teilzahlungen

► Geschäftsanteile des Unternehmensverkäufers können im Rahmen der gesetzlichen Freigrenzen kontinuierlich und „passgenau“ auf seine Erben übertragen werden

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